Das Europäische Parlament hat heute, am 14. November 2024, dafür gestimmt, die Anwendung der EU-Verordnung über die Entwaldung (EUDR) um 12 Monate zu verschieben, da die EU-Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Länder, Händler und Wirtschaftsbeteiligte Bedenken geäußert haben, ob sie in der Lage sind, die Vorschriften bis Ende 2024 vollständig einzuhalten.
Mit 371 Ja-Stimmen, 240 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen hat das Plenum des Europäischen Parlaments Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Umsetzungsfristenwodurch die Unternehmen mehr Zeit haben, sich anzupassen.
Neuer Zeitplan für die Umsetzung
- 30. Dezember 2025: Frist für große Unternehmen und Händler
- 30. Juni 2026: Frist für Kleinst- und Kleinunternehmen
Eine neue Risikokategorie
Neben der Verschiebung der Fristen hat das Parlament eine neue Kategorie in das System der Länderrisikobewertung eingeführt - "kein Risiko". Diese kommt zu den drei bestehenden Kategorien hinzu: geringes, normales und hohes Risiko.
Länder, die als "kein Risiko" eingestuft werden, sind Länder, die eine stabile oder zunehmende Entwicklung der Waldfläche aufweisen. Für sie gelten deutlich weniger strenge Anforderungen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar oder nicht vorhanden ist.
Die Europäische Kommission hat bis zum 30. Juni 2025 Zeit, das Länderklassifizierungssystem zu vervollständigen.
Nächste Schritte
Damit die Änderungen in Kraft treten können, muss der vereinbarte Text von beiden Seiten genehmigt werden. Europäischer Ratund das Parlament und wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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