Die Europäische Kommission hat einen wichtigen Schritt zum Schutz der europäischen Sperrholzindustrie unternommen, indem sie die Verordnung (EU) 2024/3140 erlassen hat, die eine Registrierung der Einfuhren von Laubsperrholz aus China vorschreibt. Vorausgegangen war eine Beschwerde des Greenwood-Konsortiums, das über 25% europäische Sperrholzhersteller vertritt.
Die Verordnung gilt für Sperrholz, das ausschließlich aus Furnieren (außer Bambus und Okumé) besteht, wobei jede Lage höchstens 6 mm dick ist und mindestens eine äußere Lage aus Tropenholz oder Nicht-Nadelholz besteht. Die betroffenen Waren werden unter den spezifischen HS-Codes ex 4412 31, ex 4412 33 und ex 4412 34 eingereiht.
Die von der Kommission eingeleitete Antidumpinguntersuchung hat besorgniserregende Zahlen ergeben: Für den Zeitraum von April 2023 bis März 2024 liegen die geschätzten Dumpingspannen zwischen 89% und 335%, je nach verwendeter Holzart. Außerdem wird die Schädigung der europäischen Industrie auf 224% geschätzt.
"Diese Maßnahme der Einfuhrregistrierung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der europäischen Hersteller vor unlauteren Handelspraktiken", erklären Quellen aus der Industrie. Sollte die Untersuchung Dumping bestätigen, könnten Antidumpingzölle rückwirkend auf die registrierten Einfuhren erhoben werden.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gilt für einen Zeitraum von neun Monaten. Diese Entscheidung ist von entscheidender Bedeutung für die europäische Sperrholzindustrie und unterstreicht das Engagement der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Für die Hersteller und Händler von Sperrholz bedeutet diese Verordnung eine genauere Überwachung der Einfuhren und mögliche finanzielle Auswirkungen in naher Zukunft. Wir raten allen Akteuren der Branche, die Fortschritte dieser Untersuchung genau zu verfolgen und sich auf mögliche Veränderungen der Marktdynamik vorzubereiten.
Kommentar hinzufügen