Unter Vorschlag der Europäischen Kommissionhat der Rat der Europäischen Union vor kurzem einen positiven Standpunkt zur Änderung der EUDR, die EU-Verordnung zur Bekämpfung der EntwaldungDamit erhalten Unternehmen und Drittländer mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Anforderungen. Diese Entscheidung ist eine Reaktion auf die von Mitgliedstaaten, Drittländern und Wirtschaftsbeteiligten geäußerte Besorgnis über die Herausforderungen, die sich bei der Einhaltung der Vorschriften ergeben.
Was bedeutet diese Verzögerung für die Holzindustrie?
Nach dem neuen Zeitplan werden die Verpflichtungen wie folgt anwendbar:
- 30. Dezember 2025 - für große Unternehmen und Händler
- 30. Juni 2026 - für Kleinst- und Kleinunternehmen
Diese Änderung gibt der Industrie zusätzliche Zeit:
- Einführung von Sorgfaltspflichtregelungen
- Identifizierung von Entwaldungsrisiken in Lieferketten
- Entwicklung von Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismen
Welche Produkte sind betroffen?
Die Verordnung gilt für mehrere Produktkategorien, darunter
- Holz und Holzprodukte
- Rinder
- Kakao
- Kaffee
- Palmöl
- Gummi
- Soja
- Aus ihnen gewonnene Produkte
Was ist das Endziel?
Das Ziel der Verordnung bleibt unverändert: den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung zu verringern. Produkte, die auf dem EU-Markt gehandelt oder aus der EU exportiert werden, müssen "entwaldungsfrei" sein - d. h. aus Gebieten stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet oder waldschädigend sind.
Was sind die nächsten Schritte?
Damit die Änderung in Kraft treten kann, muss sie auch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Der Aufschub verschafft den Holzunternehmen eine Atempause, um ihre Rückverfolgbarkeitssysteme zu verbessern und sicherzustellen, dass sie die neuen EU-Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Waldschutz vollständig erfüllen.
Quelle: Europäischer Rat
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